… gut zu Fuß auf allen Wegen

Wir sind Lieferant der Krankenkassen


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Ärztliche Verordnung

Mit der Hilfsmittelverordnung Ihres Arztes wenden Sie sich bitte an einen Orthopädie-Schuhmachermeister unserer Filialen in Ihrer Nähe. Bei einigen Hilfsmitteln muss vor der Anfertigung ein Kostenvoranschlag durch den Orthopädie-Schuhmachermeister an Ihre Krankenkasse eingereicht werden, um die Kostenübernahme zu klären.

Zuzahlung

Mit der Umsetzung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 01.01. 2004 sind Hilfsmittel zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt 10% je Hilfsmittel, mindestens aber 5,- Euro, jedoch höchstens 10,- Euro.
Dazu kommt wie bisher auch die Zuzahlung des Gebrauchswertanteils (vergleichbarer Betrag für Konfektionsschuhe). Er beträgt zurzeit bei orthopädischen Schuhen 76,- Euro und bei orthopädischen Hausschuhen 40,-Euro.

Befreiung von der Zuzahlung

Die Befreiung von der Zuzahlung ist einkommensabhängig. Ihre persönliche Belastungsgrenze erfragen Sie daher im Bedarfsfall bitte bei Ihrer Krankenkasse.